Hej igen
Som jag lovade återkommer jag med svarat på mina förfrågningar från den Schweiziske myndighet. (Transportstyrelse).
Dette är ett exakt kopia på svaret jag fik… jag kommer inte att lägga ut en översättning av mailet, inte heller skriva någonting om vad jag tycker och tänker andra ska gör, men jag har tagit MITT beslut hur jag ska vistas i Schweiz med min husbil på 4250 kg.
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Sehr geehrter Herr Hansen
Sofern Sie gemäss dem schwedischen Recht mit einem Führerschein der Klasse B ein Motorfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t führen dürfen, und sofern das schwedische Recht diese Fahrberechtigung nicht auf das Gebiet von Schweden beschränkt, dürfen Sie mit Ihrem B-Führerschein bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz (z.B. Tourist) grundsätzlich auch in der Schweiz fahren (
Art. 42 Abs. 1 und 2 der Verkehrszulassungsverordnung). Ihre Fahrberechtigung muss aber für die hiesige Polizei überprüfbar sein. Falls daher auf Ihrem Führerschein nur die Klasse B ohne eine EU-weit harmonisierte Zusatzangabe (01 – 99) stehen sollte und Sie kein Dokument vorweisen, welches bestätigt, dass Sie gemäss dem schwedischen Recht mit einem Führerschein der Klasse B, der vor dem 1.7.1996 ausgestellt wurde, ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t führen dürfen, dann dürfen Sie in der Schweiz kein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t führen. Der Grund dafür ist, dass die Kategorie B im schweizerischen Recht und die Klasse B gemäss der Richtlinie 2006/126/EG (konsolidierte Fassung vom 1. November 2020) auf Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t beschränkt sind.
Unseres Erachtens (Rechtsetzungsbehörde) sollten Sie in einer Verkehrskontrolle in der Schweiz keine Probleme haben, wenn Sie zusammen mit Ihrem gültigen B-Führerschein z.B. das angehängte Dokument vorweisen. Vorbehalten bleibt die Einschätzung des Polizeibeamten oder der Polizeibeamtin (Vollzugsorgan) vor Ort: Er oder sie muss zweifelsfrei beurteilen können, ob Sie ein Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t führen dürfen. Deshalb muss er oder sie entscheiden, ob ein solches Dokument als Zusatz zu Ihrem Führerschein genügt oder ob weitere Abklärungen notwendig sind (z.B. Nachfrage bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat).
Freundliche Grüsse
Jeannette Soltermann
Juristin
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Vorschriften Verkehrsteilnehmende
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